Das Ferienhaus CAN CHRISTIN ist ein freistehendes Einfamilienhaus in zentraler aber dennoch ruhiger Lage im Herzen Cala Ratjadas mit 2 großen Schlafzimmern und 2 Bädern von denen eines en suite liegt. Haus, Grundstück und Pool stehen Ihnen selbstverständlich zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Es stehen des Weiteren eine komplett ausgestattete Küche mit Spülmaschine und Esstisch für vier Personen sowie ein gemütlicher Wohnraum mit deutschem Sat-TV, Kamin und einem weiteren hellen Essbereich zur Verfügung. Das Haus verfügt zudem über Klimaanlage und Heizung. Das Haus ist bestückt mit allen Arten an Handtüchern, für die Küche, die Badezimmer und auch für den Pool / Strand. Kinderbett und Hochstuhl können auf Wunsch kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der großzügig geschnittene Hof mit der überdachten Terrasse und der Pool mit römischer Treppe bilden eine herrliche Oase mitten in Cala Ratjada. Ob nun Ruhe und Erholung am Haus oder am nahe gelegene Strand, belebte Cafés, Bars und Restaurants - in diesem lebendigen und beliebten Ferienort ist ein vielfältiges Angebot garantiert.
Der Hauptmieter muss mindestens 23 Jahre alt sein.
Die gebuchte Ferienunterkunft ist ausschließlich für die Feriennutzung bestimmt. Es ist absolut verboten, laute Partys oder andere Aktivitäten zu veranstalten, die gegen das Gesetz verstoßen oder die Nachbarn stören könnten. Die Nichteinhaltung dieser Regel kann zu Strafen für die Gäste führen, die von €5,000.00 bis €300,000.00 (für professionell organisierte Veranstaltungen) reichen.
Lizenznummer zur touristischen Vermietung: ETV 3982
Zusätzlich wird von allen Reisenden ab einem Alter von 16 Jahren die Ecotasa erhoben.
Sie beträgt für die ersten 8 Nächte 2,00 € pro Nacht und Person, danach 1,00 €. (plus 10% Mwst.)
Ihre Kreditkarte wird während Ihres Aufenthaltes mit einer Kaution von 300,00 Euro belastet.
Lizenznummer ETV 3368
Ab dem 01.11.2024 gelten in Spanien neue Einreise-Bestimmungen. Jeder Gast muss nun einen umfangreichen Fragenkatalog von 40 Punkten beantworten. Diese Daten müssen von den Eigentümern bzw. von den Agenturen an das spanische Innenministerium übermittelt werden. Im Falle einer Nichterfüllung droht eine Geldstrafe von 30.000,00 Euro.
Nicht nur wir als Agentur, sondern die gesamte spanische Tourismus Industrie ist entsetzt und verurteilt diese völlig überzogene Bürokratie auf das Schärfste. Darüber hinaus ist deren Rechtmäßigkeit und Konformität mit den europäischen Datenschutzgesetzen zu bezweifeln.