HOSTAL EL MARIALe
Diese Pension in Marinilla verfügt über: rund um die Uhr besetzter Rezeption
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8,2 von 10.
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Zimmeroptionen
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Basic-Zimmer
Highlights
Kostenfreie Babybetten
2 Schlafzimmer
2 Badezimmer
2 Wohnzimmer
Zur Gegend
Cra 29 No.31-12 Sector la Capilla, Marinilla, Antioquia, 054020
Mehr zu dieser Unterkunft
HOSTAL EL MARIALe
Ausstattung der Unterkunft
Zimmerausstattung
Richtlinien
Wichtige Informationen
Gebühren
Du wirst gebeten, die folgenden Gebühren direkt in der Unterkunft zu zahlen. Gebühren beinhalten möglicherweise geltende Steuern:
- Möglicherweise musst du in der Unterkunft Mehrwertsteuer (19%) zahlen. Nicht ansässige Reisende, die mit einer ausländischen Karte oder Banküberweisung zahlen und einen gültigen Reisepass und ein Touristenvisum vorlegen, sind möglicherweise für Reisepaketbuchungen (Unterkunft plus weitere Reiseleistung) von der Mehrwertsteuer (19%) ausgenommen.
Diese Liste enthält alle Gebühren, die uns von der Unterkunft mitgeteilt wurden.
Wissenswertes
Diese Unterkunft wird von einem professionellen Gastgeber verwaltet. Die Vermietung erfolgt zu gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Zwecken.
Für zusätzliche Personen fallen möglicherweise Gebühren an, die abhängig von den Bestimmungen der Unterkunft variieren können.
Beim Check-in werden ggf. ein Lichtbildausweis und eine Kreditkarte, Debitkarte oder Kaution in bar für unvorhergesehene Aufwendungen verlangt.
Je nach Verfügbarkeit beim Check-in wird versucht, Sonderwünschen entgegenzukommen, sie können jedoch nicht garantiert werden. Eventuell fallen zusätzliche Gebühren an.
Diese Unterkunft akzeptiert Bargeld.
Registrierungsnummer der Unterkunft: 113775
Was wir noch erwähnen sollten
In dieser Unterkunft gibt es keine Aufzüge
Wenn du mit einem Kind verreist, musst du in der Unterkunft möglicherweise folgende Dokumente vorlegen: Eltern, die mit Kindern unter 18 Jahren nach Kolumbien reisen, müssen möglicherweise beim Check-in die Geburtsurkunde und den Lichtbildausweis (bei ausländischen Besuchern den Pass) des Kindes vorlegen. Wenn ein Verwandter oder Erziehungsberechtigter mit dem Kind nach Kolumbien reist, muss dieser Verwandte oder Erziehungsberechtigte möglicherweise eine von beiden Elternteilen unterzeichnete notariell beglaubigte Einverständniserklärung für die Reise und eine Kopie des Personalausweises beider Elternteile vorlegen. Reist nur ein Elternteil mit dem Kind nach Kolumbien, muss dieser möglicherweise eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils vorlegen. Besuchern, die mit Kindern anreisen möchten, wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise mit einem kolumbianischen Konsulat in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen einzuholen.
Häufig gestellte Fragen
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