Vor den Toren der Insel Usedom (ca. 20 Minuten) bietet Ihnen das Rittergut Bömitz mit einer neu renovierten und im skandinavischen Stil eingerichteten Ferienwohnung eine Erholungsmöglichkeit abseits der städtischen Hektik - eine Oase der Entschleunigung.
Die Ferienwohnung (ca. 40qm) für max. 2 Personen befindet sich im Erdgeschoss eines ehemaligen Stallgebäudes mit Bauernhaus-Charme auf dem unter Denkmal- und Naturschutz stehenden 3 ha großen Gutsensemble mit den über 400 Jahre alten Gutseichen.
Die Ferienwohnung bietet Ihnen einen Ausblick auf das Rosenrondell.
Die Unterkunft ist mit 1 Schlafzimmer (Betten können je nach Bedarf getrennt oder zusammengestellt werden), einem Wohn-/Esszimmer mit vollausgestatter Küchenecke sowie einem Duschbad ausgestattet.
Direkt am Haus mit Blick in den Park gibt es zudem eine Sitzmöglichkeit im Freien für Frühstück, Mittag- oder Abendessen.
Im ca. 3 ha großen Park selbst befinden sich entsprechende Ruheoasen, eine Grillmöglichkeit, Teehaus, Freilandschach sowie ein Sandkasten. Tischfußball, Federball, Boccia und andere sportliche Betätigungsmöglichkeiten aber auch weidende Schafe, schwedische Blumenhühner und natürlich die 5 Gutskatzen runden das Angebot ab.
Bei Anreise stehen für Sie Getränke bereit. Weitere Getränke können Sie auch gerne auf dem Gut erwerben.
Das kleine Dorf Bömitz liegt in dem Dreieck Insel Usedom – Wolgast – Anklam und ca. 30 Minuten von der Hansestadt Greifswald entfernt. Der nächste Ostseestrand ist ca. 25 Autominuten entfernt.
Ein Kinderbett kann gegen einen Aufpreis gerne zur Verfügung gestellt werden.
Parkplätze gibt es direkt vor dem Gebäude.
Weitere wichtige Infos
Für Bettwäsche und Handtücher wird einmalig eine Nutzungsgebühr von 10,00€ pro Person berechnet, die bei Ankunft auf dem Rittergut zu bezahlen ist.
Außerdem fällt einmalig eine Gebühr von 30 € für die Endreinigung an. Diese Gebühr wird bereits bei der Buchung in den Preis mit eingerechnet.
Sollten während des Aufenthalts auf dem Rittergut Bömitz / innerhalb der Ferienwohnung Schäden durch die Gäste entstehen, so haften die Gäste für die eigens verursachten Schäden bis zu einer Summe von 250 €.