Ganzes Ferienhaus·Privater Gastgeber
Unique -beach House
Diese Villa in São Miguel do Gostoso bietet einen Patio
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Bewertungen
9,8 von 10.
Außergewöhnlich
Ganzes Ferienhaus
5 Schlafzimmer5 BadezimmerPlatz für 10 Gäste
Beliebte Annehmlichkeiten
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Ausstattung der Unterkunft
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Küche
Waschmaschine
Klimaanlage
Außenbereich
Richtlinien
Wichtige Informationen
Wissenswertes
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber verwaltet (eine Partei, die nicht im Rahmen ihrer gewerblichen, geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit handelt). Das EU-Verbraucherrecht, einschließlich Widerrufsrecht, gilt nicht für deine Buchung, sie wird jedoch von den vom privaten Gastgeber festgelegten Stornierungsbedingungen abgedeckt.
Für zusätzliche Personen fallen möglicherweise Gebühren an, die abhängig von den Bestimmungen der Unterkunft variieren können.
Beim Check-in werden ggf. ein Lichtbildausweis und eine Kreditkarte, Debitkarte oder Kaution in bar für unvorhergesehene Aufwendungen verlangt.
Je nach Verfügbarkeit beim Check-in wird versucht, Sonderwünschen entgegenzukommen, sie können jedoch nicht garantiert werden. Eventuell fallen zusätzliche Gebühren an.
Partys oder Gruppenveranstaltungen sind auf dem Gelände der Unterkunft streng verboten.
Diese Unterkunft verwendet umweltfreundliche Reinigungsmittel
Der Gastgeber hat nicht angegeben, ob es in der Unterkunft einen Kohlenmonoxidmelder gibt; wir empfehlen, einen tragbaren CO-Melder mitzubringen
Der Gastgeber hat nicht angegeben, ob es in der Unterkunft einen Rauchmelder gibt
Diese Unterkunft wird von unserem Partner FeWo-direkt/Vrbo verwaltet. Du erhältst eine E-Mail von FeWo-direkt/Vrbo mit einem Link zu deinem Kundenkonto, in dem du deine Buchung ändern oder stornieren kannst.
Was wir noch erwähnen sollten
Eltern oder Erziehungsberechtigte, die mit Kindern unter 18 Jahren reisen, müssen beim Check-in die Geburtsurkunde und einen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass) des Kindes vorlegen. Für Reisen aus dem Ausland nach Brasilien gilt: Reist nur ein Elternteil oder Erziehungsberechtigter mit dem Kind, muss dieser – neben der Geburtsurkunde und dem Lichtbildausweis des Kindes – eine notariell beglaubigte und vom anderen Elternteil unterzeichnete Einverständniserklärung hinsichtlich der Reise vorlegen. Sollte der Elternteil oder Erziehungsberechtigte seine Einwilligung nicht geben wollen oder können, ist eine richterliche Genehmigung erforderlich. Besuchern, die mit Kindern nach Brasilien reisen möchten, werden gebeten, sich vor Antritt der Reise mit einem brasilianischen Konsulat in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen einzuholen.
Zur Gegend
São Miguel do Gostoso, RN
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